Die Lektoren/innen sind für die Lesungen und Fürbitten und vor dem Beginn des Gottesdienstes für die Vermeldungen zuständig.
Die Kommunionhelfer/innen teilen mit dem anwesenden Priester die Kommunion aus. In unserer GdG sind die meisten Personen gleichzeitig Lektor/in und Kommunionhelfer/in. Den Dienst als Lektor/in kann jede/r nach der Beauftragung durch den GdG-Rat ausüben. Die Beauftragung als Kommunionhelfer/in kann nur der Bischof, auf Bitte des GdG-Rats, erteilen.
Ein Gemeindemitglied muss mindestens 18 Jahre sein, um den Dienst als Kommunionhelfer/in zu versehen. Lektoren/innen dürfen auch jünger sein.
Sollten auch Sie sich zu diesem Dienst berufen fühlen, sprechen Sie doch einfach einen unserer Pfarrer an oder melden Sie sich bei einem GdG-Rats-Mitglied.