Der Kirchenvorstand besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Gewählte Mitglieder des Kirchenvorstandes | Aufgabenbereiche im Kirchenvorstand |
Bögershausen, Andreas | Vertreter in Titanic, Kinder- und Jugendarbeit, Vertreter in der Verbandsversammlung des Kirchengemeindeverbandes Krefeld- Kempen/ Viersen |
Draack, Georg | Bauauschuss |
Heide, Olaf | Bauausschuss, Caritas, Öffentlichkeitsarbeit |
Hofer, Theo | Bauauschuss |
Michels, Gerda | Kuratorium Altenheim, Titanic, Kinder und Jugendarbeit |
Moertter, Karl-Heinz | Pfarrkirche |
Schaub, Dr. Ernst | Finanzbeauftragter, Vertreter in der Verbandsversammlung des Kirchengemeindeverbandes Krefeld- Kempen/ Viersen |
Steves, Stephan | Kuratorium Altenheim (Vorsitzender), Beauftragter für Bau- und Liegenschaften, Bücherei |
Thees, Joachim | Josefshalle, Kindergarten, Vertreter in der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Willich |
Tichelbäcker, Heinz | Stellvertretender Vorsitzender, Kindergarten, Vertreter im KGV Willich |
Jürgens, Alexander | berufenes Mitglied im Kuratorium Altenheim |
van Heemskerk, Roderich | berufenes Mitglied im Kuratorium Altenheim |
Geborene Mitglieder des Kirchenvorstandes | |
Lenzen, Jürgen | Vorsitzender des Kirchenvorstands, Kuratorium Altenheim |
Vertreter des Ortsauschusses im Kirchenvorstand | |
Thees, Johannes |
Neben den aufgezählten Funktionen nehmen viele Kirchenvorstandsmitglieder auch noch andere ehrenamtliche Aufgaben, z.B. Kirchbauverein, Fördervereine für Kindergarten und Jugendarbeit wahr.
Der Kirchenvorstand ist für die Verwaltung des Kirchenvermögens der Pfarrgemeinde zuständig und haftet für die Entscheidungen.
Die Vermögensverwaltung umfasst
Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde St. Johannes Baptist Anrath im seit dem 01.01.2010 bestehenden Katholischen Kirchengemeindeverband (KGV) Willich, der seit dem 01.01.2010 Träger der folgenden Einrichtungen ist:
Der Kirchenvorstand besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern.
10 Mitglieder werden jeweils für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Alle 3 Jahre wird die Hälfte des Kirchenvorstandes neu gewählt. Dazu kommt der amtierende Pfarrer als Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Außerdem nimmt ein Mitglied des Ortsausschusses an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teil (ohne Stimmrecht), genauso wie umgekehrt ein Mitglied des Kirchenvorstandes an den Sitzungen des Ortsausschusses teilnimmt. Die Sitzungen des Kirchenvorstandes sind in der Regel nicht öffentlich, Gäste können für Themen geladen werden.